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Ihr unabhängiges Kfz-Sachverständigenbüro in Süddeutschland

Ihr zuverlässiger

Gutachter

Wie bieten als KFZ-Gutachter AutoExpert ein erfahrenes Team von Kfz-Gutachtern, spezialisiert auf präzise Fahrzeugbewertungen und Unfallanalysen.

Vertrauen Sie KFZ-Gutachter AutoExpert – unsere Hingabe an Integrität, Präzision und Kundenzufriedenheit zeigt sich in jedem Gutachten.

Service


Bei KFZ-Gutachter AutoExpert bieten wir Ihnen einen umfassenden Service für Kfz-Gutachten. Unser Expertenteam steht Ihnen bei allen Fragen rund um Fahrzeugbewertungen und Schadengutachten zur Verfügung. Verlassen Sie sich auf unseren professionellen Service, um genaue und zuverlässige Gutachten zu erhalten.

Schnell, Flexibel, Zuverlässig


Unsere Grundsätze sind Schnelligkeit, Flexibilität und Zuverlässigkeit. Wir verstehen, wie wichtig Zeit und Effizienz im Prozess der Gutachtenerstellung sind. Deshalb bieten wir einen schnellen Service, sind flexibel in der Terminvereinbarung und gewährleisten höchste Zuverlässigkeit bei der Erstellung Ihrer Gutachten.

Über Uns


Erfahren Sie mehr über KFZ-Gutachter AutoExpert. Unser erfahrenes Team von Kfz-Gutachtern steht für professionelle Expertise und exzellenten Kundenservice. Mit langjähriger Erfahrung in der Branche sind wir stolz darauf, unseren Kunden qualitativ hochwertige Gutachten und einen erstklassigen Service zu bieten.

Ablauf


  • Kontaktaufnahme:

Kontaktieren Sie uns telefonisch, per E-Mail oder über unser Online-Formular.

  • Terminvereinbarung:

Gemeinsame Festlegung eines passenden Begutachtungstermins.

  • Begutachtung:

Unser Gutachter besichtigt vor Ort Ihr Fahrzeug und erfasst alle relevanten Informationen.

  • Gutachtenerstellung:

Wir erstellen ein präzises Gutachten, das alle relevanten Aspekte berücksichtigt.

  • Beratung:

Erklärung des Gutachtens und Beantwortung Ihrer Fragen.

  • Abschluss:

Sie erhalten das Gutachten, und der Prozess ist abgeschlossen.


Warum Wir?


Unsere Expertise:

KFZ-Gutachter AutoExpert steht für herausragende Expertise durch umfassende Ausbildung und langjährige Erfahrung. Unsere Spezialisten erstellen präzise Gutachten, um Ihnen professionelle Unterstützung bei Fahrzeugbewertungen und Unfallanalysen zu bieten.


Objektivität:

Bei KFZ-Gutachter AutoExpert legen wir höchsten Wert auf objektive Gutachten. Unser unvoreingenommener Ansatz gewährleistet, dass Ihre Fahrzeugschäden und Bewertungen neutral und sachlich analysiert werden.


Zuverlässigkeit:

KFZ-Gutachter AutoExpert steht für zuverlässige Dienstleistungen – von der Terminvereinbarung bis zur Ausstellung des Gutachtens. Verlassen Sie sich darauf, dass unsere Gutachten präzise, vertrauenswürdig und zeitnah erstellt werden.


Q&A

  • Wer bezahlt den Gutachter?

    Die Kosten des Gutachters sind Bestandteil der Gesamtschadenregulierung und werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.


    Natürlich kommen wir zu Ihnen (das kostet Sie keinen Aufpreis), nehmen den Schaden bei Ihnen vor Ort auf und klären mit Ihnen sämtliche Formalitäten.

  • Brauche ich einen Rechtsanwalt?

    Wir raten Ihnen immer zu einem Rechtsanwalt, zu dem Sie diesen auch nicht bezahlen müssen, wenn Sie keine Mitschuld am Unfall tragen.


    Die Kosten für den gewählten Rechtsanwalt trägt die Haftpflichtversicherung. Sollten Sie keinen Rechtsbeistand haben beziehungsweise einen Rechtsanwalt kennen, fragen Sie uns, wir helfen Ihnen gerne weiter.

  • Muss ich die Polizei nach einem Verkehrsunfall anrufen?

    Sie müssen die Polizei tatsächlich nicht nach einem Verkehrsunfall anrufen. Aber dennoch raten wir Ihnen dies zu tun, wenn die Situation kompliziert ist.


    Die Beweisaufnahme ist sehr wichtig, da viele Unfallverursacher letztendlich den Schaden bestreiten, den Sie verursacht haben.

  • Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen, wenn ich das Geld erhalten habe?

    Nein, es steht Ihnen frei, ob Sie das Fahrzeug reparieren lassen, selbst reparieren oder sich den Schadensbetrag auszahlen lassen.


    Bei einer Auszahlung erhalten Sie den Betrag abzüglich MwSt, wenn kein Totalschaden vorliegt.


    Sind Sie eigentümer des Fahrzeugs, entscheiden Sie selbst, was mit Ihrem Fahrzeug geschieht.

  • Wo wird der Schaden aufgenommen?

    Wir sind da, wo Sie uns brauchen.


    Der Vor-Ort-Service ist für Sie kostenfrei.


    Als Geschädigter übernimmt die gegnerische Versicherung auch die Fahrtkosten.

  • Wo wird das Fahrzeug repariert?

    Sie haben die freie Wahl!


    Sie können Ihr Fahrzeug jederzeit in der Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren lassen und sollten keinesfalls die von der Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstätten aufsuchen.

  • Was passiert, wenn ich Vorschäden verschweige?

    Der Geschädigte ist verpflichtet, alle Vor- und Altschäden anzugeben und reparierte Schäden nachzuweisen.


    Sonst besteht die Gefahr, Dass die gegnerische Versicherung den vollen Schadensersatzanspruch berechtigt ablehnt.

  • Wie verhalte ich mich, wenn die gegnerische Versicherung mit mir Kontakt aufnimmt?

    Bleiben Sie hier ganz locker und entspannt.


    Manche Versicherungen versuchen Ihnen Dinge zu vermitteln, die nicht dem Gesetz entsprechen.


    Sie hören Aussagen wie:


    “Sie dürfen keinen Rechtsanwalt nehmen”


    “Wir schicken Ihnen unseren Gutachter!”


    “Sie dürfen keinen anderen Gutachter außer unseren nehmen!”


    “Wir bezahlen ihren Rechtsanwalt nicht!”


    Und, und, und…


    Sollten Sie durch die gegnerische Versicherung kontaktiert werden, sagen Sie einfach, dass Sie schon einen Anwalt und einen Gutachter eingeschaltet haben.


    Im Anschluss rufen Sie uns einfach an und lassen sich kostenlos von uns beraten.

  • Was ist eine fiktive Abrechnung?

    Eine fiktive Abrechnung ist, wenn die Schadenssumme an den Geschädigten ausgezahlt wird.


    Sie haben selber die Wahl, ob das Fahrzeug repariert werden soll, oder nicht.

  • Wer kümmert sich um die Rechtsabwicklung?

    Ihr gutes Recht übernimmt der Anwalt.


    Die gegnerische Versicherung trägt die Gutachter- und Anwaltskosten.

  • Wann habe ich Teilschuld?

    Wenn Sie als Unfallgeschädigter durch fahrlässiges Verhalten den Unfall mitverursacht haben.


    Die Schadensregulierung erfolgt nach ermittelter Teilschuldquote.

  • Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden das Fahrzeug reparieren lassen?

    In der Regel kann der Geschädigte auch einen wirtschaftlichen Totalschaden reparieren lassen.


    Selbst dann, wenn diese gemäß Gutachten bis zu 130% des Wiederbeschaffungswertes ausmachen würden.

  • Gutachten oder Kostenvoranschlag?

    Eindeutig Gutachten!


    Das Gutachten enthält zusätzlich zur Reparaturkostenabrechnung noch folgendes:


    -Nutzungsausfallentschädigung


    -Wertminderung


    -allgemeine Kostenpauschale



    Beim Kostenvoranschlag  hingegen werden nur die Reparaturkosten ermittelt.

  • Was beinhaltet ein KFZ-Gutachten?

    Das beinhaltet ein Gutachten:


    -Reparaturkostenkalkulation


    -Stundenverrechnungssätze


    -Reparaturrisiko


    -Vor-/ Altschäden


    -Fahrzeugzustand


    -Wertminderung


    -Nutzungsausfall


    -Beweissicherung

  • Was ist ein Totalschaden?

    Ein Totalschaden liegt vor, wenn das Fahrzeug so schwer beschädigt wurde, dass eine Reparatur entweder nicht möglich oder nicht rentabel ist.

  • Was genau ist eine Beilackierung?

    Als Beilackierung bezeichnet man die Farbangleichung der Karosserieteile, die an die Schadenstelle angrenzen.


    Dies wird getan, um optische Farbunterschiede zwischen Alt-und Neulack zu minimieren.

  • Was ist ein Altschaden?

    Altschäden sind Beschädigungen, die zum Zeitpunkt der Fahrzeugbesichtigung noch nicht instand gesetzt worden sind.


    Als Altschäden bezeichnet man sowohl Unfallschäden, als auch sonstige Beschädigungen, wie z.B Lack- oder Korrosionsschäden. 

  • Was ist ein Vorschaden?

    Als Vorschäden werden die Beschädigungen eines KFZ bezeichnet, die zu einem früheren Zeitpunkt am Fahrzeug vorlagen, jedoch zwischenzeitlich behoben wurden.

  • Wie lange kann man einen KFZ-Schaden geltend machen?

    Um einen Schadensersatz geltend machen zu können, darf der Schadensersatzanspruch noch nicht verjährt sein.


    Laut §195 BGB verjährt dieser nach drei Jahren.

  • Gibt es eine Wertminderung bei einem Bagatellschaden?

    Unter einem Bagatellschaden versteht man kleine Sachschäden bis zu 750 Euro.


    Auch hier können Sie eine Wertminderung geltend machen.


    Die Wertminderung hängt von Fahrzeugalter und Laufleistung ab.

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